Unsere
Aufgaben


Die NGS hat heute folgende Aufgabengebiete:
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Organisation der Sonderabfallentsorgung (Andienung, Zuweisung, Abrechnung) und die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Niedersachsen
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Notifizierung bei grenzüberschreitender Abfallverbringung
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Beratung über Sonderabfallverwertung und Altlastensanierung
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Planung und Errichtung von Deponien

Sonderabfallentsorgung in Niedersachsen
Die Organisation der Sonderabfallentsorgung in Niedersachsen
durch die NGS verknüpft rund 30.000 Erzeuger von Sonderabfall mit fast
200 verschiedenen Entsorgern.
Die Abfallerzeuger in Niedersachsen,
unsere Kunden, sind gesetzlich verpflichtet, ihren zu beseitigenden
Sonderabfall der NGS als Zentraler Stelle für Sonderabfälle anzudienen.
Wenn der Kunde selbst kein passendes Entsorgungsunternehmen in seiner
Nähe kennt, sucht die NGS eine geeignete Entsorgungsanlage aus.
Die Abrechnung zwischen dem Erzeuger von Sonderabfall und dem Entsorgungsunternehmen
geschieht nicht direkt. Der Erzeuger erhält von der NGS einen Gebührenbescheid,
nachdem diese vom Entsorger eine Abrechnung erhalten hat.
Die
Preise sind in Entsorgungsverträgen und -vereinbarungen festgelegt,
die mit den Entsorgungsunternehmen vereinbart werden.
Darüber
hinaus erteilt die NGS die Behördenbestätigung für niedersächsische
Entsorgungsanlagen.