
Sonderabfall
Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall
1985 gegründet und zu 51% dem Land Niedersachsen gehörend, ist die NGS gesetzlich u. a. mit der Organisation der Sonderabfallentsorgung in Niedersachsen betraut. Hierbei steht sie Niedersachsens Unternehmen in Handel, Gewerbe und Industrie als verlässlicher Partner und Dienstleister in allen Fragen der Organisation der Sonderabfallentsorgung in Niedersachsen kompetent zur Seite.
Aufgaben
Aufgabengebiete der NGS
Leistungen
Weiterführende Informationen
Organisation
Sonderabfallentsorgung in Niedersachsen
Die Organisation der Sonderabfallentsorgung in Niedersachsen durch die NGS verknüpft rund 30.000 Erzeuger von Sonderabfall mit fast 200 verschiedenen Entsorgern.
Die Abfallerzeuger in Niedersachsen, unsere Kunden, sind gesetzlich verpflichtet, ihren zu beseitigenden Sonderabfall der NGS als Zentraler Stelle für Sonderabfälle anzudienen. Wenn der Kunde selbst kein passendes Entsorgungsunternehmen in seiner Nähe kennt, sucht die NGS eine geeignete Entsorgungsanlage aus.


Die Abrechnung zwischen dem Erzeuger von Sonderabfall und dem Entsorgungsunternehmen geschieht nicht direkt. Der Erzeuger erhält von der NGS einen Gebührenbescheid, nachdem diese vom Entsorger eine Abrechnung erhalten hat.
Die Preise sind in Entsorgungsverträgen und -vereinbarungen festgelegt, die mit den Entsorgungsunternehmen vereinbart werden.
Darüber hinaus erteilt die NGS die Behördenbestätigung für niedersächsische Entsorgungsanlagen.



