Definition

Was sind Sonderabfälle?

Der Begriff Sonderabfälle ist bundesgesetzlich (KrWG) nicht geregelt oder inhaltlich bestimmt.

Niedersachsen hat den Begriff Sonderabfälle in § 13 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) definiert, und zwar als gefährliche Abfälle, die in Niedersachsen anfallen oder entsorgt werden. Umgangssprachlich ist der Begriff allgemein verständlich und deshalb landesrechtlich beibehalten worden. Gemeint sind hiermit die gefährlichen Abfälle, die durch Rechtsverordnung nach § 48 KrWG bestimmt werden. Dies ist mit der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) erfolgt.

Dokumentation

Andienung und Nachweis­verfahren

Wir haben für Sie hier die wesentlichen Punkte zusammen­gefasst, die für die Andienungspflicht in Niedersachsen und die hiermit zusammen­hängenden bundes­rechtlichen Nachweis­verfahren nach dem Kreislauf­wirtschafts­gesetz (KrWG) bedeutsam sind. Wenn Sie zu den Ausfüll­hinweisen Fragen haben, rufen Sie uns an oder faxen Sie uns:


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Richtlinien

Weiterführende Informationen

Hilfestellung gibt Ihnen sicherlich auch gern das Entsorgungsunternehmen, mit dem Sie bereits zusammenarbeiten, oder das für Sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt.

Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH

Als kompetenter Partner und Dienstleister stehen wir Niedersachsens Unternehmen in Handel, Gewerbe und Industrie in allen Fragen der Sonderabfallentsorgung verlässlich zur Seite.

Kontakt

Alexanderstraße 4/5
30159 Hannover

Postfach 4447
30044 Hannover

Rechtliches