Definition
Was sind Sonderabfälle?
Der Begriff Sonderabfälle ist bundesgesetzlich (KrWG) nicht geregelt oder inhaltlich bestimmt.
Niedersachsen hat den Begriff Sonderabfälle in § 13 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) definiert, und zwar als gefährliche Abfälle, die in Niedersachsen anfallen oder entsorgt werden. Umgangssprachlich ist der Begriff allgemein verständlich und deshalb landesrechtlich beibehalten worden. Gemeint sind hiermit die gefährlichen Abfälle, die durch Rechtsverordnung nach § 48 KrWG bestimmt werden. Dies ist mit der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) erfolgt.


Dokumentation
Andienung und Nachweisverfahren
Wir haben für Sie hier die wesentlichen Punkte zusammengefasst, die für die Andienungspflicht in Niedersachsen und die hiermit zusammenhängenden bundesrechtlichen Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bedeutsam sind. Wenn Sie zu den Ausfüllhinweisen Fragen haben, rufen Sie uns an oder faxen Sie uns:
Telefon
(0511) 3608-0
Telefax
(0511) 3608–110
Richtlinien
Weiterführende Informationen
Hilfestellung gibt Ihnen sicherlich auch gern das Entsorgungsunternehmen, mit dem Sie bereits zusammenarbeiten, oder das für Sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt.



