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Der delegierte Beschluss der Kommission zur Änderung des Europäischen Abfallverzeichnisses bzgl. batteriebezogener Abfälle ist am 20.05.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Der Beschluss tritt am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt nach Berichtigung ab dem 9. Dezember 2026.

Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH

Als kompetenter Partner und Dienstleister stehen wir Niedersachsens Unternehmen in Handel, Gewerbe und Industrie in allen Fragen der Sonderabfallentsorgung verlässlich zur Seite.

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