Informationen zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung im Hinblick auf batteriebezogene Abfallschlüssel
Durch den Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 der EU-Kommission, der unmittelbare Anwendung findet, werden 48 neue batteriebezogene Abfallschlüssel eingeführt. Diese umfassen Abfälle aus der Batterieherstellung, Altbatterien und Zwischenfraktionen aus der Behandlung. Die Änderungen gelten ab dem 09.12.2026. Die neuen Abfallschlüssel sollen auch in die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) übernommen werden.
Wichtige Informationen hierzu, stellen wir hier für Sie bereit.
