Aktuelles
Aktuelle Informationen
Hier erfahren Sie von neuen Verordnungen, können interessante Fakten querlesen oder sichten die neusten Pressemitteilungen.
Informationen zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung im Hinblick auf batteriebezogene Abfallschlüssel
Durch den Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 der EU-Kommission, der unmittelbare Anwendung findet, werden 48 neue batteriebezogene Abfallschlüssel eingeführt. Diese umfassen Abfälle aus der Batterieherstellung, Altbatterien und Zwischenfraktionen aus der Behandlung. Die Änderungen gelten ab dem 09.12.2026. Die neuen Abfallschlüssel sollen auch in die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) übernommen werden.
Wichtige Informationen hierzu, stellen wir hier für Sie bereit.
Online - Videokonferenz zur Novelle der Abfallverbringungsverordnung und zur Standort- und Nutzerregistrierung (DIWASS)
Am 21.05.2026 wird die Verordnung (EU) 2024/1157 die Bestimmungen der alten EG-Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) 1013/2006) nach einer zweijährigen Übergangsfrist in wesentlichen Teilen ablösen und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Neben einer Reihe an neuen Regelungen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung gelten auch Verpflichtungen für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten über das DIgital WAste Shipment System (DIWASS). Dies betrifft sowohl Verbringungen nach dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung als auch Verbringungen, die den allgemeinen Informationspflichten unterliegen.
Wir möchten Ihnen gemeinsam mit den zuständigen Behörden in Niedersachsen einen kurzen Überblick über wesentliche Änderungen bei der Abfallverbringung und den daraus resultierenden Pflichten zur Registrierung von Betreibern und Standorten geben. Im Anschluss daran stehen wir Ihnen gern für weitere Fragen zur Verfügung.
| Termin: | 07.05.2026, 10:00 bis 11:30 Uhr |
| Veranstaltungsort: | Online per MS Teams |
Bei Interesse an einer Teilnahme können Sie sich über die folgende E-Mailadresse diwass@ngsmbh.de für die Veranstaltung formlos anmelden. Die Zugangsdaten für die Teams-Sitzung werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung übermittelt.
Die Präsentationen stehen hier zum Download bereit.
40 Jahre ordnungsgemäße und sichere Sonderabfallentsorgung in Niedersachsen – geprägt von Verlässlichkeit, Transparenz und Verantwortung
Die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) feierte am 13. März 2026 ihr 40‑jähriges Bestehen – gemeinsam mit rund 200 Gästen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und der Entsorgungsbranche.
Die Jubiläumsveranstaltung bot nicht nur Anlass für einen Rückblick auf vier erfolgreiche Jahrzehnte, sondern auch für einen zukunftsgerichteten Ausblick auf die kommenden Herausforderungen einer nachhaltigen Sonderabfallentsorgung.
Weitere Informationen und Eindrücke auf der Veranstaltungsseite.
ZEDAL informiert über Preisänderungen ab 2026
Um weiterhin höchste Sicherheitsstandards, stabile Systemleistung und kontinuierliche Weiterentwicklung zu gewährleisten, passt ZEDAL ab 2026 die Preise an.
Weiterführende Angaben erhalten Sie in diesem Informationsschreiben.
Eine detaillierte Preisübersicht finden Sie hier: Preisliste 2026.
Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat auf ihrer Internetseite Informationen zur Einstufung von Abfällen veröffentlicht, die bei der Entsorgung, dem Austausch und der Reinigung von verschiedenen PFAS-haltigen Feuerlöscheinrichtungen (u. a. Tanks, Rohrleitungen, Sprinkleranlagen) anfallen. Es werden Abfallarten aus dem Abfallverzeichnis vorgeschlagen und ein Beurteilungswert über den Parameter Adsorbierbare organische Fluorverbindungen (AOF nach DIN 38409-59) empfohlen, ab dem Spülflüssigkeiten nachweislich nicht PFAS-belastet sind (AOF < 5 µg/l).
Die aktualisierte LAGA-Mitteilung 27 Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (Stand Dezember 2024) ist veröffentlicht und steht auf der Internetseite der LAGA unter Publikationen zum Download bereit.
Der delegierte Beschluss der Kommission zur Änderung des Europäischen Abfallverzeichnisses bzgl. batteriebezogener Abfälle ist am 20.05.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Der Beschluss tritt am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 9. November 2026.
Der delegierte Beschluss der Kommission zur Änderung des Europäischen Abfallverzeichnisses bzgl. batteriebezogener Abfälle ist am 20.05.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Der Beschluss tritt am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt nach Berichtigung ab dem 9. Dezember 2026.
Am 30. April 2024 wurde die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Sie tritt am 20. Mai 2024 in Kraft.
Fakten 2022 – Sonderabfälle in Niedersachsen – Aufkommen, Entsorgungswege, Notifizierung
